Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-02, VII-Verg 70/11

VII-Verg 70/11Obergericht02.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 70/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-02

Aktenzeichen: VII-Verg 70/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0102.VII.VERG70.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 2 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2011 (VK 1-72/11) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden je zur Hälfte dem Antragsgegner und der Beigeladenen zu 2 auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 13.000 Euro

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