VII-Verg 70/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-02, VII-Verg 70/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-02, VII-Verg 70/11
VII-Verg 70/11Obergericht02.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 70/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-02
Aktenzeichen: VII-Verg 70/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0102.VII.VERG70.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 2 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2011 (VK 1-72/11) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden je zur Hälfte dem Antragsgegner und der Beigeladenen zu 2 auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 13.000 Euro
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