Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-28, VII-Verg 73/11

VII-Verg 73/11Obergericht28.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 73/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-28

Aktenzeichen: VII-Verg 73/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1228.VII.VERG73.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabe-kammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 25. Juli 2011 (VK.2-03/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst.

Der Streitwert wird auf bis zu 250.000 € festgesetzt.

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