I-2 U 106/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-22, I-2 U 106/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-22, I-2 U 106/10
I-2 U 106/10Obergericht22.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 106/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: I-2 U 106/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1222.I2U106.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 10.08.2010 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 450.000,- € abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 450.000,- € festgesetzt.
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