I-21 U 41/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-20, I-21 U 41/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-20, I-21 U 41/10
I-21 U 41/10Obergericht20.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 41/10 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-20
Aktenzeichen: I-21 U 41/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1220.I21U41.10.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Der Zahlungsanspruch des Klägers wegen der Erbringung von Architektenleistungen des Architekten Dipl.-Ing. ... B..... zu dem Bauteil B des Bauvorhabens W..... in W….. besteht dem Grunde nach, jedoch nur soweit es um den Leistungsphasen 1 und 2 zuzurechnende Architektenleistungen geht .
Die weitergehenden Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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