Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-20, I-20 U 180/11

I-20 U 180/11Obergericht20.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 180/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-20

Aktenzeichen: I-20 U 180/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1220.I20U180.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landge¬richts Düsseldorf vom 17. August 2011 abgeändert und der Beklagte verurteilt,

  1. gegenüber der Domainvergabestelle DENIC den Domainnamen „w...de“ freizugeben,

  2. an den Kläger 399,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2011 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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