I-24 U 111/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-15, I-24 U 111/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-15, I-24 U 111/11
I-24 U 111/11Obergericht15.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 111/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-15
Aktenzeichen: I-24 U 111/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1215.I24U111.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 25. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.780,98 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. April 2010 sowie weitere EUR 342,48 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 16 % die Klägerin und zu 84 % der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 16 %, im Übrigen trägt die Streithelferin diese selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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