Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-15, I-24 U 111/11

I-24 U 111/11Obergericht15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 111/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: I-24 U 111/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1215.I24U111.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 25. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.780,98 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. April 2010 sowie weitere EUR 342,48 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 16 % die Klägerin und zu 84 % der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 16 %, im Übrigen trägt die Streithelferin diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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