I-3 Wx 199/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-12, I-3 Wx 199/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-12, I-3 Wx 199/11
I-3 Wx 199/11Obergericht12.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 199/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-12
Aktenzeichen: I-3 Wx 199/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1212.I3WX199.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Das Standesamt Düsseldorf wird angewiesen, die Beurkundung der am 30. März 2010 in Lagos / Nigeria geschlossenen Ehe zwischen den Beteiligten zu 1 und 2 nicht mit der Begründung einer Nichtigkeit der Ehe- schließung wegen vorsätzlich unrichtiger Namensangabe abzulehnen.
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