I-24 W 109/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-12, I-24 W 109/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-12, I-24 W 109/11
I-24 W 109/11Obergericht12.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 109/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-12
Aktenzeichen: I-24 W 109/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1212.I24W109.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom
- Februar 2011 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren beträgt 1.000,00 EUR.
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