Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-09, II-5 UF 183/11

II-5 UF 183/11Obergericht09.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-5 UF 183/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-09

Aktenzeichen: II-5 UF 183/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1209.II5UF183.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Familiensenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 29.06.2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach, 39 F 232/10, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin 7.639,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 242.500,00 € festgesetzt.

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