VII-Verg 81/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-07, VII-Verg 81/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-07, VII-Verg 81/11
VII-Verg 81/11Obergericht07.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 81/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-07
Aktenzeichen: VII-Verg 81/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1207.VII.VERG81.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 15. August 2011 (VK VOL 26/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 77.000 €.
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