VI-3 Kart 119/10 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-07, VI-3 Kart 119/10 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-07, VI-3 Kart 119/10 (V)
VI-3 Kart 119/10 (V)Obergericht07.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 119/10 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-07
Aktenzeichen: VI-3 Kart 119/10 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1207.VI3KART119.10V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 6 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 06. September 2010 – BK 6-10-124 – wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . € festgesetzt.
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