Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-30, VI-U (Kart) 14/11

VI-U (Kart) 14/11Obergericht30.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 14/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1130.VI.U.KART14.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. März 2011 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für die Berufungsinstanz und die Beschwer werden auf 500.000,00 € festgesetzt.

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