I-1 U 50/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-29, I-1 U 50/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-29, I-1 U 50/11
I-1 U 50/11Obergericht29.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 50/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: I-1 U 50/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1129.I1U50.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters am Oberlandesgericht Dr. S…, des Richters am Oberlandesgericht K… sowie der Richterin am Oberlandesgericht Dr. S… auf die mündliche Verhand-lung vom 18. Oktober 2011
für R e c h t erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 9. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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