I-1 U 141/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-29, I-1 U 141/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-29, I-1 U 141/07
I-1 U 141/07Obergericht29.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 141/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: I-1 U 141/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1129.I1U141.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 9. Mai 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.047,22 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Juni 2006 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Kraftfahrzeuges
Daimler-Benz ML 400 CDI „Brabus“, Farbe: silber-metallic,
Fahrgestellnummer WDC 163128-1A-383260 6
MotorNr.: 62 89 63 40 02 08 31
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 9. Juni 2006 in Verzug mit der Annahme der zu Ziffer 1. bezeichneten Gegenleistung befindet.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Davon ausge-nommen ist ein Kostenanteil für die Erstellung der Sachverständigengutachten
in Höhe von 2.362,34 €, welcher der Klägerin zur Last fällt.
- Das Urteil ist für die Klägerin gegen 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Spar-kasse erbracht werden.
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