Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-24, I-2 U 95/10

I-2 U 95/10Obergericht24.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 95/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: I-2 U 95/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1124.I2U95.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 13.07.2010 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 4a O 16/10 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000.000,- € festgesetzt.

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