Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-24, I-14 U 27/11

I-14 U 27/11Obergericht24.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 27/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: I-14 U 27/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1124.I14U27.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.11.2010 Az. 35 O 28/09 dahin gehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass die Kündigung des Dienstvertrages vom 14.05.2003 zwischen dem Kläger und der Beklagten durch das Schreiben der alleinigen Gesellschafterin der Beklagten, der S, vom 16.02.2009, unwirksam ist.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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