VII-Verg 60/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-16, VII-Verg 60/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-16, VII-Verg 60/11
VII-Verg 60/11Obergericht16.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 60/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-16
Aktenzeichen: VII-Verg 60/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1116.VII.VERG60.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Antragstellerin der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Juni 2011 (VK 1-54/11) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.
Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in beiden Instanzen zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstande-nen Aufwendungen und Kosten auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.450.000 Euro
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