I-1 U 255/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-15, I-1 U 255/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-15, I-1 U 255/10
I-1 U 255/10Obergericht15.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 255/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: I-1 U 255/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1115.I1U255.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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