I-6 U 275/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-10, I-6 U 275/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-10, I-6 U 275/10
I-6 U 275/10Obergericht10.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 275/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: I-6 U 275/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1110.I6U275.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. September 2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – 33 O 274/08 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Zur Klarstellung wird der im Tenor enthaltene Vorbehalt wie folgt neu gefasst:
Den Beklagten wird vorbehalten, ihre Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag decken, welchen die durch Zahlungen in Höhe von EUR 531.262,82 begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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