I-2 U 41/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-10, I-2 U 41/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-10, I-2 U 41/11
I-2 U 41/11Obergericht10.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 41/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: I-2 U 41/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1110.I2U41.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkam-mer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der klarstellenden Maßgabe zurück-gewiesen, dass sich das Unterlassungsgebot auch auf solche Zubereitungen bezieht, bei denen sich das Teriflunomid erst nachträglich, aber vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums der pharmazeutischen Zusammensetzung durch Umlage-rung von Leflunomid bildet.
II.
Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tra-gen.
III.
Die von der Verfügungsklägerin zu erbringende Vollziehungssicherheit wird auf 2.500.000,-- € festgesetzt.
IV.
Der Streitwert wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
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