I-18 U 13/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-09, I-18 U 13/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-09, I-18 U 13/11
I-18 U 13/11Obergericht09.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-09
Aktenzeichen: I-18 U 13/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1109.I18U13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.06.2010 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (15 O 338/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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