I-24 U 55/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-08, I-24 U 55/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-08, I-24 U 55/11
I-24 U 55/11Obergericht08.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 55/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: I-24 U 55/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1108.I24U55.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Januar 2011 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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