I-20 U 37/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-08, I-20 U 37/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-08, I-20 U 37/11
I-20 U 37/11Obergericht08.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 37/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: I-20 U 37/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1108.I20U37.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Januar 2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.
Die durch das Berufungsverfahren verursachten Gerichtskosten werden niedergeschlagen, im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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