Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-08, I-20 U 37/11

I-20 U 37/11Obergericht08.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 37/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-08

Aktenzeichen: I-20 U 37/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1108.I20U37.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Januar 2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.

Die durch das Berufungsverfahren verursachten Gerichtskosten werden niedergeschlagen, im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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