Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-07, VII-Verg 90/11

VII-Verg 90/11Obergericht07.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 90/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-07

Aktenzeichen: VII-Verg 90/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1107.VII.VERG90.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. Oktober 2011 (VK 3-122/11) wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 25. November 2011 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

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