Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-31, I-24 W 99/11

I-24 W 99/11Obergericht31.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 99/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-31

Aktenzeichen: I-24 W 99/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1031.I24W99.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal –Rechtspflegerin- vom 19. August 2011 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Beschlusses der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 1. August 2011 sind von den Klägern als Gesamtschuldnern 224,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. August 2011 an die unbekannten Erben des früheren Beklagten zu erstatten.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die unbekannten Erben des Beklagten als Gesamthandschuldner.

Beschwerdewert: 345,58 EUR

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