IV-1 RBs 77/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-27, IV-1 RBs 77/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-27, IV-1 RBs 77/11
IV-1 RBs 77/11Obergericht27.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-1 RBs 77/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-27
Aktenzeichen: IV-1 RBs 77/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1027.IV1RBS77.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 6. April 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb in zwei Fällen verurteilt ist.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.
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