Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-27, I-2 U 74/10

I-2 U 74/10Obergericht27.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 74/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-27

Aktenzeichen: I-2 U 74/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1027.I2U74.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300.000,- € festgesetzt.

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