VII-Verg 86/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-25, VII-Verg 86/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-25, VII-Verg 86/11
VII-Verg 86/11Obergericht25.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 86/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-25
Aktenzeichen: VII-Verg 86/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1025.VII.VERG86.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. September 2011 (VK 3 – 119/11) wird abgelehnt.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Gericht eine etwaige Auftragsvergabe unter Beifügung von Belegen unverzüglich anzuzeigen.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 18. November 2011 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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