VII-Verg 54/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-19, VII-Verg 54/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-19, VII-Verg 54/11
VII-Verg 54/11Obergericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 54/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: VII-Verg 54/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1019.VII.VERG54.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 24. Mai 2011 (VK 1-45/11) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Vergabekammer sowie die notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer trägt die Antragstellerin.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin
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