Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-14, I-17 U 15/11

I-17 U 15/11Obergericht14.10.2011

Regest

Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung und zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Entreicherung bei Auszahlung eines Kontoguthabens an einen Geschäftsunfähigen, wenn der ausgezahlte Barbetrag anschließend "verschwindet".

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 15/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-14

Aktenzeichen: I-17 U 15/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1014.I17U15.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BGB §812, BGB § 818

Leitsätze

Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung und zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Entreicherung bei Auszahlung eines Kontoguthabens an einen Geschäftsunfähigen, wenn der ausgezahlte Barbetrag anschließend "verschwindet".

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (10 O 209/10) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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