I-16 U 31/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-14, I-16 U 31/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-14, I-16 U 31/10
I-16 U 31/10Obergericht14.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 31/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-14
Aktenzeichen: I-16 U 31/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1014.I16U31.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichtes Wuppertal vom 20. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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