VII-Verg 46/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-12, VII-Verg 46/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-12, VII-Verg 46/11
VII-Verg 46/11Obergericht12.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 46/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-12
Aktenzeichen: VII-Verg 46/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1012.VII.VERG46.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. März 2011 (VK 2 – 24/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 2.110.000 €
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