Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-28, VI-U (Kart) 18/11

VI-U (Kart) 18/11Obergericht28.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 18/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-28

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 18/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0928.VI.U.KART18.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. März 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld

– 11 O 90/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

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