Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-27, I-24 W 56/11

I-24 W 56/11Obergericht27.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 56/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-27

Aktenzeichen: I-24 W 56/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0927.I24W56.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 3. November 2010 aufgehoben und der Streitwert wie folgt festgesetzt:

bis zum 2. November 2010 auf EUR 72.532,65,

danach auf EUR 532,65.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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