I-18 U 78/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-14, I-18 U 78/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-14, I-18 U 78/10
I-18 U 78/10Obergericht14.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 78/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-14
Aktenzeichen: I-18 U 78/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0914.I18U78.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 26.03.2010 (33 O 103/09) wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer zu 1. und 3. tragen die Klägerinnen zu je 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 2. trägt diese selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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