VII-Verg 55/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-17, VII-Verg 55/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-17, VII-Verg 55/11
VII-Verg 55/11Obergericht17.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-17
Aktenzeichen: VII-Verg 55/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0817.VII.VERG55.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 25. Mai 2011 (VK 3-53/11) wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2011 ist gegenstandslos.
Die Antragstellerin mag sich bis zum 31. August 2011 erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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