VII-Verg 71/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-15, VII-Verg 71/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-15, VII-Verg 71/11
VII-Verg 71/11Obergericht15.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 71/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-15
Aktenzeichen: VII-Verg 71/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0815.VII.VERG71.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 19. Juli 2011 (VK 2-64/11) wird verlängert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Einsichtnahme in die Vergabeakten wird abgelehnt.
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