Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-12, I-7 U 104/10

I-7 U 104/10Obergericht12.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 104/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-12

Aktenzeichen: I-7 U 104/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0812.I7U104.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 19.05.2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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