VII-Verg 66/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-10, VII-Verg 66/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-10, VII-Verg 66/11
VII-Verg 66/11Obergericht10.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 66/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-10
Aktenzeichen: VII-Verg 66/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0810.VII.VERG66.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 5. Juli 2011 (VK VOB 17/2011) wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 2. August 2011 ist gegenstandslos.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Gericht eine etwaige Auftragsvergabe unter Beifügung von Belegen unverzüglich anzuzeigen.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 5. September 2011 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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