III-1 Ws 260/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-09, III-1 Ws 260/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-09, III-1 Ws 260/11
III-1 Ws 260/11Obergericht09.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 260/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-09
Aktenzeichen: III-1 Ws 260/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0809.III1WS260.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten werden der Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 15. Juli 2011 und der Haftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 23. Februar 2010 (58 Gs 155/10) aufgehoben.
Der Angeklagte ist sofort aus der Untersuchungshaft in dieser Sache zu entlassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen not-wendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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