VII-Verg 33/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-03, VII-Verg 33/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-08-03, VII-Verg 33/11
VII-Verg 33/11Obergericht03.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-03
Aktenzeichen: VII-Verg 33/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0803.VII.VERG33.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Ver-gabekammer des Bundes vom 23. März 2011 (VK 1-12/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen zu 1. und zu 4. trägt die Antragstellerin.
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