I-5 U 114/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-28, I-5 U 114/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-28, I-5 U 114/10
I-5 U 114/10Obergericht28.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 114/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: I-5 U 114/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0728.I5U114.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Erstbeklagten gegen das am 4. Oktober 2010 ver-kündete Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die in zweiter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Zweitbeklagten werden der Klägerin auferlegt. Im Übrigen trägt die Kosten der zweiten Instanz der Erstbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Erstbeklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.