Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-21, I-5 U 111/10

I-5 U 111/10Obergericht21.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 111/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-21

Aktenzeichen: I-5 U 111/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0721.I5U111.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. August 2010 verkün-dete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Düsseldorf (39 O 47/06) wird auf ihre Kosten wegen eines Betrages in Höhe von 3.574,58 € als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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