Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-19, I-24 W 59/11

I-24 W 59/11Obergericht19.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 59/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: I-24 W 59/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0719.I24W59.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Erstbeklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Versäumnisurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 19. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Der Streitwert wird anderweitig auf 37.128,00 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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