Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-18, I-3 Wx 124/11

I-3 Wx 124/11Obergericht18.07.2011

Regest

BGB §§ 2075, 2106 Abs. 1, 2269, 2353 Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Sinne der Pflichtteilsstrafklausel („Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …“) erfordert ein entsprechendes ernsthaftes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben, nicht dessen erfolgreiche, womöglich gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2011 – I-3 Wx 124/11

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 124/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-18

Aktenzeichen: I-3 Wx 124/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0718.I3WX124.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 2075, 2106 Abs. 1, 2269, 2353

Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Sinne der Pflichtteilsstrafklausel („Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …“) erfordert ein entsprechendes ernsthaftes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben, nicht dessen erfolgreiche, womöglich gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2011 – I-3 Wx 124/11

Tenor

Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 2

zurückgewiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 110.000,- Euro.

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