I-23 U 87/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-15, I-23 U 87/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-15, I-23 U 87/09
I-23 U 87/09Obergericht15.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 87/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-15
Aktenzeichen: I-23 U 87/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0715.I23U87.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 29.04.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger auf das Konto der B AG H, einen Betrag in Höhe von EUR 20.820,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2008 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Klage in Höhe eines Betrages von 23.380,00 EUR erledigt ist.
Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger einen weiteren Betrag von 5.008,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 35 % den Klägern und zu 65 % den Beklagten zu 1 und zu 2 zur Last.
Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen zu 33 % den Klägern und zu 67 % den Beklagten zu 1 und 2 zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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