I-8 U 62/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-8 U 62/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-8 U 62/10
I-8 U 62/10Obergericht07.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 62/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: I-8 U 62/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0707.I8U62.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. März 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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