I-5 U 79/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-5 U 79/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-5 U 79/04
I-5 U 79/04Obergericht07.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 79/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: I-5 U 79/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0707.I5U79.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Streithelferin der Klägerin gegen das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 09.03.2004 wird zurückgewiesen.
Die Streithelferin der Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Streithelferin der Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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