I-12 U 173/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-12 U 173/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-07, I-12 U 173/10
I-12 U 173/10Obergericht07.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 173/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-07
Aktenzeichen: I-12 U 173/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0707.I12U173.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. September 2010 verkündete Urteil
der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt aus dem Urteil zu
vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte Sicherheit in
Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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