VII-Verg 39/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VII-Verg 39/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VII-Verg 39/11
VII-Verg 39/11Obergericht06.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 39/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: VII-Verg 39/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0706.VII.VERG39.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Das Verfahren wird ausgesetzt.
II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist unter einem “Öffentlichen Auftrag” im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 S. 114) auch ein Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften zu verstehen, durch den eine von ihnen der anderen eine eng begrenzte Zuständigkeit gegen Kostenerstattung überträgt, insbesondere dann, wenn die übertragene Aufgabe nicht die hoheitliche Tätigkeit als solche, sondern nur Hilfsgeschäfte betrifft?
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